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Kompost

 

Kompost verbessert den Düngewert und die Bodenstruktur der landwirtschaftlichen Flächen. Außerdem erhöht der Kompost das Wasserhaltevermögen im Boden.

Kompost für die Landwirtschaft
Kompost enthält alle Haupt- und Spurennährstoffe in einem für Pflanzen ausgewogegen Verhältnis.
Phosphor und Kalium können zu 100 %, Stickstoff zu ca. 15% angerechnet werden. Der übrige Stickstoff fließt in den Dauerhumus-Pool ein.

Spezifische Regeln für Kompost
Für Komposte werden in der Düngeverordnung Sonderregelungen getroffen, da der Anteil an verfügbarem Stickstoff sehr niedrig ist.

Im Jahr der Aufbrinung müssen nur 3% (Grüngut-Kompost) bzw. 5% (Biogut-Kompost) des ausgebrachten Kompoststickstoffs oder der analysierte Anteil an verfügbarem Stickstoff im Kompost bei der Düngebedarfsermittlung berücksichtigt werden.

In drei Folgejahren müssen aus der Stickstoffnachlieferung der Kompostgabe insgesamt nur 10% des ausgebrachten Kompoststickstoffs bei der Düngebedarfsermittlung berücksichtig werden.

Im Nährstoffvergleich dürfen die über Kompost ausgebrachten Stickstoffmengen auf drei Jahre aufgeteilt werden.

Im Nährstoffvergleich besteht je nach Ländervorgeben die Möglichkeit, Stickstoffmengen aus Kompost für die Humusverssorgung des Bodens in Abzug bringen.

Im Fall von Kompost dürfen unter Berücksichtigung der Stickstoffmengen aus anderer organischer Düngung in einem Zeitraum von rei Jahren im Betriebsdurchschnitt 510 k N/ha ausgebracht werden.

Die Begrenzungen für die Aufbringung von Stickstoffmengen (30 kg NH4-N oder 60 kg N ges.) nach der Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum 31. Januar gelten nicht für Kompost.

Auf gefrorenem Boden dürfen auch mehr als 60 kg ges. über Kompost aufgebracht werden, wenn der Boden eine Pflanzendecke trägt und ein Abschwemmen ausgeschlossen werden kann.

Komposte mit mehr als 1,5% TM N ges. dürfen nicht in dem Zeitraum vom 15. Dezember bis 15. Januar aufgebracht werden. Komposte mit weniger als 1,5% TM N ges. dürfen ganzjährig ausgebracht werden (z.B. Niedersachsen).

Für Komposte bestehen keine Einarbeitungspflichten (Ausnahme bei stark geneigten Flächen in der Nähe von oberflächlichen Gewässern).

Kompost fördert:

  • Wasserspeicherung
  • Nährstoffspeicherung
  • Bodengefüge
  • Bodenfruchtbarkeit
  • Bodenerwärmung
  • leichte Bodenbearbeitung
  • Biodiversität
  • phytosanitäre Wirkung
  • Pflanzenwachstum
  • Kohlenstoffbindung
  • Kompost liefert:

  • Humus
  • Hauptnährstoffe
  • Spurennährstoffe
  • Kalk
  • (Bodenanteile)
  • Kompost mindert:

  • Bodenversauerung
  • Bodenerosion
  • Ressourcenverbrauch
  • Schadstoffeinträge
  • Torfabbau